Behinderung feststellen lassen
Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig?
Wohnort eingeben. Sie finden die zuständige Behörde für Ihren Grad der Behinderung und Schwerbehindertenausweis, mit Kontakt und den amtlichen Antragswegen.
Nach Bundesland
Häufig gesucht
- Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen
- Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
- Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
- Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
- Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Schwerbehindertenrecht
- Landesamt für Soziales und Versorgung
- Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit – Standort Halle (Saale)
- Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit – Standort Magdeburg
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Versorgungsamt
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden
- Stadt Köln – Schwerbehindertenstelle
- Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken
- Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Niederbayern
- Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Bayerstraße
- Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken
- Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz
- Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben
- Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken
So finden Sie die richtige Stelle
Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen fest. Ab einem GdB von 50 können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten (§ 152 SGB IX). Je nach Bundesland heißt die zuständige Stelle zum Beispiel Landesamt, Landratsamt oder Kreisverwaltung.
Suchen Sie nach Ihrem Wohnort. Für einen Widerspruch ist die Behörde auf Ihrem Bescheid maßgeblich. Die Agentur für Arbeit entscheidet dagegen über eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
Gut zu wissen
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen