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Behinderung feststellen lassen

Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig?

Wohnort eingeben. Sie finden die zuständige Behörde für Ihren Grad der Behinderung und Schwerbehindertenausweis, mit Kontakt und den amtlichen Antragswegen.

Nach Bundesland

Häufig gesucht

So finden Sie die richtige Stelle

Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen fest. Ab einem GdB von 50 können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten (§ 152 SGB IX). Je nach Bundesland heißt die zuständige Stelle zum Beispiel Landesamt, Landratsamt oder Kreisverwaltung.

Suchen Sie nach Ihrem Wohnort. Für einen Widerspruch ist die Behörde auf Ihrem Bescheid maßgeblich. Die Agentur für Arbeit entscheidet dagegen über eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

Gut zu wissen

  • Schwerbehindertenausweis beantragen

    Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.

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  • GdB verstehen

    Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.

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  • Merkzeichen

    G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.

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  • Nachteilsausgleiche nutzen

    Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.

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  • Widerspruch einlegen

    Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.

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  • Änderungen und neuer Ausweis

    Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.

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